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Normales Thema Abmelden in Russland ohne einreisen zu müssen (Gelesen: 166 mal)
 
Telly
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Ich habe eine schöne russische
Frau. Bleibe aber.

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Abmelden in Russland ohne einreisen zu müssen
12. Dezember 2011 um 19:11
 
Meine Frau hatte eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr bekommen, weil dann ihr internationaler Pass ablief.
Sie hat einen neuen beantragt, aber auf ihren alten Namen.
Zuerst sollte das alles auch lt. Ausländerbehörde kein Problem sein.
Man sagte, das mit der Namensänderung könnte sie auch noch später machen.
Als wir mit dem neuen Pass bei der Ausländerbehörde waren, sagten die, da meine Frau in Deutschland lebt, muss sie sich in Russland abmelden. Außerdem braucht sie wieder einen neuen internationalen Pass, aber auf den neuen Nachnamen.

Wir besorgten einige Papiere beim rusischen Konsulat in Bonn, schickten diese mit dem nationalen Pass und einer übersetzten
Anmeldebescheinigung aus Deutschland zu ihrer Mutter  nach Balakovo.
Man hatte gesagt, das jemand mit einer Vollmacht und entsprechenden Papieren meine Frau auch in Russland abmelden kann.
Es gibt wohl ein neues Gesetz, wonach meine Frau dafür nicht selbst nach Russland einreisen muss.
Nun war die Mutter bei der Behörde in Balakovo wegen der Abmeldung.
Dort kennt man dieses neue Gesetz aber angeblich nicht.

Nun meine Frage:
kennt jemnand dieses Gesetz oder hat jemand Erfahrung darüber, wie meine Frau sich dort abmelden kann, ohne
nach Russland zu fliegen.
Wichtig wäre, wenn ich einen Paragraphen wüsste, unter dem dieses Gesetz registriert ist.
  
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Telly
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Ich habe eine schöne russische
Frau. Bleibe aber.

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Re: Abmelden in Russland ohne einreisen zu müssen
Antwort #1 - 13. Dezember 2011 um 04:41
 
Meine Frau wohnte seit 10 Jahren in Moskau und hatte dort eine Wohnung von privat gemietet.
Gemeldet ist sie in Balakovo. Dort hat sie eine Eigentumswohnung.
Sie will ja auch nie wieder nach Russland zurück.
Wir hatten hier bei der Behörde nachgefragt, wie das geht mit der Namensänderung.
Man sagte uns, sie soll den neuen Pass auf den auf den alten Namen ausstellen lassen, dann würd hier im neuen Pass ein Vermerk gemacht, das bei nächster Gelegenheit, wenn sie mal in Russland ist, der Name geändert werden muss.
Als wir dann mit dem neuen Pass beim Amt waren, sagte man uns, das geht nicht mehr.
Sie braucht jetzt wieder einen neuen Pass, aber auf den neuen Namen.
Da meine Frau nicht nach Russland will, sagte man, sie kann sich mit den Papieren auch von jemand anderem abmelden lassen.
Wenn Sie abgemeldet ist, braucht sie nur mit dem neuen Pass, der übersetzten Bescheinigung der Namensänderung und der Abmeldebescheinigung zum russischen Konsulat hier gehen,
und wieder einen neuen internationalen Pass auf den neuen Namen beantragen.
Auf die Idee mit dem 2. Wohnsitz bin ich nicht gekommen. 
Mit der Abmeldung in Russland interessiert sie nicht.
Sie will so schnell es geht einen deutschen Pass haben.
  
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WolfgangR
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Re: Abmelden in Russland ohne einreisen zu müssen
Antwort #2 - 24. Juli 2012 um 21:57
 
Die Auskunft von Deutschmann ist absolut korrekt.

Die Frau kann sich an die russische Botschaft in Deutschland melden und dort eine "Erlaubnis" zum ständigen Aufenthalt in Deutschland beantragen.
Der Grund hierfür ist, dass die russischen Behörden sicherstellen wollen, dass nicht etwa ein Bürger mit Steuerschulden, rückständigen öffentlichen Gebühren / Strafen, Unterhaltszahlungen etc., das Land verlässt.
Für diese Prozedur werden eine Reihe von Dokumenten verlangt (die deutschen Dokumente, im Wesentlichen Eheurkunde und Urkunde über die Führung eines Nachnamens nach Deutschem Recht jeweils mit Apostillestempel und deutscher Übersetzung).
Das Ganze kostet einiges (meines Wissens ca. 175 Euro) und dauert drei bis vier Monate.
Danach kann sich die russische Staatsbürgerin bei der russischen Botschaft in Deutschland registrieren lassen und einen Pass mit neuem deutschen Nachnamen beantragen (kann nochmal bis zu drei Monaten dauern). Diese Pässe sind anhand eines separaten Nummernkreises erkennbar.
Der große Vorteil dieser Prozedur ist, dass künftige Behördengänge nicht mehr im Heimatland sondern in der Regel generell in der Botschaft erfolgen können. 
« Zuletzt geändert: 24. Juli 2012 um 21:58 von WolfgangR »  
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