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Sehr heißes Thema (Mehr als 25 Antworten) Visa - Von Ukraine nach Deutschland (Gelesen: 43409 mal)
 
paladin_77
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I love my ukrainian kisska

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Visa - Von Ukraine nach Deutschland
06. Juni 2008 um 10:19
 
Hoi.

Mit meinem ukrainischen Kontakt ist zurzeit mal angedacht, das sie zu mir kommt - auf ihre eigene Rechnung, natürlich. Ihr Reisepass wird in ca. 2 Wochen fertig sein.

Da sie zeitweise in Kiev arbeitet, wird sie dort auch in der Botschaft einen Visumantrag stellen können.

Nun ist mein Visawissen sehr begrenzt, und ich bitte um Infos..

Ein "Invitation Visa" ist meines Wissens nach in diesem Fall nicht möglich, da sie nicht beweisen kann durch Fotos, alte Reisetickets o.ä., das sie mich kennt. Ich kann also keine Einladung aussprechen. Dies wäre eine Variante für einen zweiten Besuch. Diese Art des Visa hält meines Wissens nach 90 Tage.

Ein "tourist Visa" ist meines Erachtens nach die einzige Chance. Nur leider muss sie dann eine richtige Reise buchen - samt Hotel - und darf max. 12 Tage oder so bleiben. Plus das Geld noch, das sie nachweisen muss zu besitzen - pro Tag der Reise 50 Euro oder was. Sie verdient zwar für Kiever Verhältnisse ganz gut als Übersetzerin, aber ich weiss nicht, ob das nicht ihren Rahmen sprengt.

Wenn jemand Erfahrungen hat mit Visa für Ukrainerinnen bzw Erfahrungen in dieser Botschaft, oder irgendwas sagen kann, was hilft - nur zu.
  
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roadrunner2000
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #1 - 06. Juni 2008 um 11:55
 
Hallo Paladin,
ein Besuchervisum ist eigentlich immer möglich, wenn eine gewisse plausibilität vorliegt.
Sie muß auch nicht beweisen, dass sie dich kennt, sondern du mußt beweisen, dass
du sie kennst. Dies geht in Form einer Einladung (Verpflichtungserklärung). Die bekommst du bei
der Ausländerbehörde im Landratsamt und kostst 25.-- Euro. Die Landratsämter haben diese Erklärungen auf ihren 
Webseiten zum runterladen. Das Formular ist selbsterklärend.
Eine einfache Einladung so nach dem Motto "Hiermit lade ich diese Dame zu mir nach Hause ein, genügt nicht.
Die Erklärung sollte plausibel ausgefüllt sein.
Eine gute Erklärung ist zum Beispiel: Persönliches kennen lernen nach langen Briefkontakt.
Alles andere sollte man meiden.
Ich weiß von Fällen, wo ein sogenannte Verpflichtungserklärungen abgelehnt wurden, weil sie nicht 
plausibel waren. Wenn ich also reinschreibe "zu Heiratszwecken" und es liegen dann nicht entsprechende 
Unterlagen vor, wird so ein Visum ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
Verpflichtungserklärung und Visaantrag sollten also vollkommen übereinstimmen.

Weiteres findest du auf der Webseite der deutschen Botschaft in der Ukraine

http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/Startseite.html

Solltet ihr dann die Absicht haben, heiraten zu wollen, nur zu. Ab zum Standesamt und Papiere
beantragen. Der Aufenthalt kann dann auf 180 Tage vorläufig ausgeweitet werden.

Viel Spaß!!!

Trotz allem: Sende niemals Geld an eine Person, die du nicht kennst.
« Zuletzt geändert: 06. Juni 2008 um 11:57 von roadrunner2000 »  
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paladin_77
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #2 - 06. Juni 2008 um 12:25
 
Hallo roadrunner,

danke für die Infos, die Website habe ich schon ausgiebig studiert. Leider enthält sie keine genaueren weiteren Infos über dieses "Einladungsvisa" - was da drin stehen muss etc.

Ich werde mal bei mir beim Bürgeramt fragen, wie ich an so eine Verpflichtungserklärung komme. Was mir nur bisschen Sorgen bereitet - zu was verpflichte ich mich genau ? Theroretisch muss ich dann für alles aufkommen, was durch sie verursacht an Kosten anfällt...ich weiss ich bin bisschen paranoid, aber ich habe ne grosse Fantasie, was das alles sein könnte.

Und heiraten geht doch nur, wenn sie 3 Millionen Papiere übersetzt und beglaubigt und apostilliert vorlegen kann ? Was natürlich viel Zeit und Geld kostet und sie beim ersten Besuch sicherlich nicht im Handgepäck dabei hat ? Wie kommt man denn an diese 180 Tage ?

Ist das Umgehen mit ukrainischen Staatsbürgern in D "einfacher und besser", wegen diesem neuen Abkommen zwischen Ukraine und Schengenländern ? Oder gibts da keinen Unterschied zum Behandeln von Russen.

Viel Spass - hoffe ich zu haben, danke, aber bisher ist alles nur Planungsphase  Griesgrämig
  
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roadrunner2000
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #3 - 06. Juni 2008 um 12:39
 
Das Thema Verpflichtungserklärung hatten wir schon einmal.

Smiley



Sorry Paladin,
aber manchmal kann man schon verzweifeln.

Zitat:
(Verpflichtungserklärung). Die bekommst du bei
der Ausländerbehörde im Landratsamt und kostet 25.-- Euro


..... und nicht beim Bürgeramt.

Zitat:
Solltet ihr dann die Absicht haben, heiraten zu wollen, nur zu. Ab zum Standesamt und Papiere
beantragen. Der Aufenthalt kann dann auf 180 Tage vorläufig ausgeweitet werden.


Die Verlängerung macht dann das Ausländeramt im Landratsamt deines Wohnbezirkes.

War das jetzt irgendwo verständlich.

« Zuletzt geändert: 08. Juni 2008 um 17:25 von roadrunner2000 »  
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paladin_77
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #4 - 06. Juni 2008 um 12:49
 
Ja, ich hatte den Post schon vorher gelesen. Aber auf meine Frage, was denn die Verpflichtung genau umfasst, geht niemand ein, roadrunner...

Und ja bei mir ist das Amt für Ausländerangelegenheiten zuständig, und nicht das Bürgeratm...rüschtüsch.

Noch ne Frage.

Wenn ich mich mit ihr in der Zeit ihres Besuches hier verlobe, kann das das Bleiberecht verlängern ? Heiraten wird wegen fehlender Dokumente nicht gehen ( und is mir auch bissi zu schnell, ehrlich gesagt ). Und der Antrag auf Heirat kann aber das Bleiberecht um 180 Tage verlängern, oder wie ?
  
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roadrunner2000
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #5 - 06. Juni 2008 um 13:00
 
In wie weit eine Verlobung reicht, kann ich dir nicht sagen.
Um eine Verlängerung zu bekommen, mußt du beim Standesamt nur 
erst einmal das Aufgebot bestellen. Dazu genügt ihr Reisepaß und dein Ausweis.
Danach hast du genügend Zeit, die nötigen Papiere zu besorgen. 
Wenn dann 90 Tage nicht reichen sollten, kann auf 180 Tage ausgeweitet werden.
Es sollte jedoch nach 90 Tagen schon etwas vorgelegt werden, die die Verlängerung
rechtfertigen.

Zitat:
Und ja bei mir ist das Amt für Ausländerangelegenheiten zuständig

Nichts anderes schreibe ich jetzt zum dritten Mal.
  
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roadrunner2000
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #6 - 06. Juni 2008 um 13:03
 
paladin_77 schrieb on 06. Juni 2008 um 12:49:
was denn die Verpflichtung genau umfasst


Dies erfährst du alles auf der Webseite deiner für dich zuständigen Ausländerbehörde.
Ich suche dir den Link von meiner raus, da ist so eine Erklärung zum downloaden.
  
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roadrunner2000
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #7 - 06. Juni 2008 um 13:27
 
Besuchsaufenthalt
Einladung von Ausländern, die für die Einreise ein Visum brauchen, zum Besuchsaufenthalt
Beschreibung
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht (siehe Aufenthaltstitel) und möchten einen ausländischen Gast, der für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen.

Wenn Ihr Gast der deutschen Auslandsvertretung (siehe Aufenthaltstitel - Visum) nicht nachweisen kann, dass der Besuchsaufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sog. Verpflichtungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich als Gastgeber, den ausländischen Gast unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle evtl. der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen. 

Dazu müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen und den dort erhältlichen Vordruck ausfüllen. Die Ausländerbehörde prüft Ihre Bonität und beglaubigt Ihre Unterschrift. Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung senden Sie bitte Ihrem Gast zu, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Voraussetzungen
Zur Überzeugung der Auslandsvertretung muss feststehen, dass es sich tatsächlich nur um einen Besuchsaufenthalt handelt. 
An der Rückkehrbereitschaft und Rückkehrfähigkeit des ausländischen Gastes darf kein Zweifel bestehen. 
Erforderliche Unterlagen
Ausweis oder Reisepass, Einkommensnachweise, Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Besuchers. Die vorzulegenden Unterlagen können variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde.

Für die Visumbeantragung benötigt mein Bekannter von mir eine Einladung. Wie muss eine solche Einladung aussehen?
Zum Nachweis des Aufenthaltszweckes kann eine Einladung in einfacher Schriftform ausgesprochen werden. Hierbei sollten die persönlichen Daten des Ausländers angegeben werden sowie der Grund der Einladung und ggfs. Angaben zur Unterkunft des Antragstellers und weitere Einzelheiten zum geplanten Aufenthalt.

In den meisten Fällen (insbesondere in Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren) wird jedoch eine sog. förmliche Verpflichtungserklärung gemeint sein.

Mit dieser muss sich der Einladende verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Diese Erklärung ist auf einem besonderen Formular abzugeben. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.

Zur Visumbeantragung wird von mir die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erwartet. Wo erhalte ich das Formular?
In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.

Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein?
Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz haften Sie für die Kosten, die durch den Ausländer in Deutschland der öffentlichen Hand verursacht werden könnten.

Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.
Daneben haften Sie im Fall einer notwendigen Rückführung des Ausländers auch für die damit verbundenen Kosten.

« Zuletzt geändert: 08. Juni 2008 um 17:26 von roadrunner2000 »  
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roadrunner2000
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #8 - 06. Juni 2008 um 13:51
 
Hier kann man sich eine Verpflichtúngserklärung und Merkblatt runterladen:

http://www.lra-ffb.de/akt/formausland.shtml
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #9 - 06. Juni 2008 um 14:28
 
roadrunner2000 schrieb on 06. Juni 2008 um 13:27:
Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein?
Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz haften Sie für die Kosten, die durch den Ausländer in Deutschland der öffentlichen Hand verursacht werden könnten.


Das heisst also, ich hafte "nur" der öffentlichen Hand gegenüber, nicht dem Rest der Welt. Wenn sie krankenversichert ist, wären maximal Versorgungskosten das worst case.

Okay das ist in ordnung.

Danke !
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #10 - 06. Juni 2008 um 14:36
 
Genau so ist es.
Krankenversichert muß sie sein.
Hier empfiehlt es sich aber, diese in Deutschland abzuschließen.
Sie ist nicht erheblich teurer als in der Ukraine und es gibt weniger Probleme.
Die Allianz macht meines Wissens solche Versicherungen.
  
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paladin_77
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #11 - 06. Juni 2008 um 14:53
 
Gut, dann halt ich die Allianz mal in der Hinterhand...aber erstmal abwarten wies weitergeht...vielleicht schmeisst sie sogar ihren Job in Kiev hin, um wieder von ihren Elten aus in Chernigov mit mir chatten zu können ( sie pendelt blockweise arbeitsbedingt und hat in kiev kein heiminternet), und auch um beser herkommen zu können...


Sie meints wohl echt ernst...
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #12 - 09. Juni 2008 um 14:18
 
Ich habe heute mal mit der "Behörde für Ausländerangelegenheiten" telefoniert, die in meiner Stadt die Verpflichtungserklärung aufnimmt. Der nette Herr hat mir im Prinzip deutlich davon abgeraten. Zb wenn sie nen Unfall verursacht - ich hafte voll. Wenn Sie ein Herzproblem hat - krankenversicherung nutzlos, die kommt nur für "neue" probleme auf. Wenn sie dann hier am Herz operiert wird, hab ich 12.000 EUR Schulden. Laut dem Herrn ein aktueller Fall auf seinem Tisch.
dann meinte er, sollte ich sie heiraten, während sie mit einem Touristenvisa hier ist, wäre eine Strafanzeige denkbar  ( wegen falscher Visaangaben da von vornherein die Absicht bestanden hätte ), sowie die Einbürgerung würde unter einem sehr schlechten Stern stehen.

Mein aktueller Visa Favorit ist das Uni-Visa. Leider muss man hier scheinbar bereits bei Antritt Deutsch nachweisen, was sie nicht kann. 

Das ganze scheint noch viel schwieriger zu sein, als ich eh schon erwartet habe !  Ärgerlich
« Zuletzt geändert: 09. Juni 2008 um 14:18 von paladin_77 »  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #13 - 09. Juni 2008 um 16:45
 
roadrunner2000 schrieb on 06. Juni 2008 um 14:36:
Krankenversichert muß sie sein.


Gute Info über Krankenversicherung findet man bei http://www.konsulate.de/arkv/
Unter dem Portal www.konsulate.de scheint es auch noch weitere Infos über Visumangelegenheiten geben. Muss mir die Seite mal in einer ruhigen Minute etwas genauer anschauen!
  
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roadrunner2000
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #14 - 09. Juni 2008 um 18:49
 
paladin_77 schrieb on 09. Juni 2008 um 14:18:
dann meinte er, sollte ich sie heiraten, während sie mit einem Touristenvisa hier ist, wäre eine Strafanzeige denkbar( wegen falscher Visaangaben da von vornherein die Absicht bestanden hätte  


Das würde mit Sicherheit kein Staatsanwalt verfolgen. Außerdem ist sie ja nicht mit einem Touristenvisum hier. Ihr könnt euch ja hier erst verliebt haben und den Entschluß zur Heirat erst hier in
in Deutschland gefaßt haben. Wer will das Gegenteil beweisen?? So eine Auskunft zu geben ist eine Frechheit und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. 

Dann die Sache mit dem Herzfehler. Also was dümmeres kann man wirklich nicht auf den Tisch bringen.

Wieso soll die Einbürgerung unter einem schlechten Stern stehen???
Dafür gibt es nur einen Grund, weil sie noch kein deutsch kann. 
Das kann sie innerhalb von drei Monaten lernen.

Änderung:
Da heißt es immer, die deutschen sind ausländerfeindlich.
Ja, sind sie, wenn man sich den Schwachsinn von so einem Depp anhören muß.


« Zuletzt geändert: 10. Juni 2008 um 05:52 von roadrunner2000 »  
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