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Heisses Thema (Mehr als 10 Antworten) Bankbetrug / Diebstahl per Lastschrift (Gelesen: 12509 mal)
 
deutschmann
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Re: Bankbetrug / Diebstahl per Lastschrift
Antwort #15 - 08. Oktober 2010 um 13:58
 
@ Pin
Mit dem Besten meinte ich den Lerneffekt. Bevor noch Schlimmeres passiert.


Zitat:
Der Staat wird da nichts machen können. In den AGB's steht ja alles drin und die müssen bestätigt werden.

Ausserdem ist das ein amerikanisches Unternehmen, wenn ich noch alles recht in Erinnerung habe.

Hier meinte ich auf das Thema "Suchtgefahr" bezogen.
In Deutschland ist auch nicht alles über Internet nutzbar, was in andern Ländern möglich / erlaubt ist.
  
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Re: Bankbetrug / Diebstahl per Lastschrift
Antwort #16 - 15. Oktober 2010 um 09:15
 
So - da ich es selber immer nicht mag, wenn Leute von irgendwas anfangen und dann nicht das Ende berichten.

Resultate bis jetzt:
Die beiden Accountinhaber wurden bis zur Zahlung der Forderung + den Aufschlag wegen der Rückbuchung gesperrt.
Dürften mittlerweile, wenn sie gleich gezahlt haben, wieder entsperrt sein.

Bis auf den ganzen Stress mit den Acc-Inhabern und den dämlichen Support und das meine Kontodaten nun auf der Blacklist stehen, scheine ich davongekommen zu sein.
Sollte noch was kommen, werde ich nochmal ergänzend berichten.

@deutschmann
nur nicht sauer sein - aber zur Zeit hab ich nur noch Stress und bin abends froh noch 10 Minuten entspannen zu können
werde trotzdem mal anklingeln.  Zunge
  
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Wesermann
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Re: Bankbetrug / Diebstahl per Lastschrift
Antwort #17 - 24. September 2011 um 14:32
 
Zitat:
Das mit den 6 Wochen soll so wohl nicht stimmen. Ist aber wohl ein nicht tot zu kriegendes Gerücht.



also ich habe nochmal bei meiner Bank nachgefragt und dort sagte man mir, dass Lastschriften innerhalb von 6 Wochen zurückgegeben werden können. Man sollte dies allerdings sofort tun, wenn man die Buchung nicht möchte. 

Zu den Typen vom Inkassounternehmen. Raus schmeißen die haben keine Rechte. Nichts unterschreiben und auch sonst keine Zugeständnisse machen. Der Satz es regelt alles mein Anwalt wirkt oft schon. Wichtig ist, diese Typen nicht in die Wohnung lassen vor der Tür abfertigen. Wenn der Kerl oder die Kerle nicht gehen sofort Polizei rufen und Anzeige erstatten  und im Beisein der Polizei Hausverbot erteilen.
  
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abu1963
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Re: Bankbetrug / Diebstahl per Lastschrift
Antwort #18 - 24. September 2011 um 16:33
 
Nur noch zur Ergänzung:

Es bestehen Unterschiede zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag (normalerweise nicht zurückzurufen!), sowie (logisch!) Überweisung!

Siehe:

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschrift.html


Für die Durchsetzung von Geldforderungen gegen einen Schuldner gibt es in Deutschland (und einigen anderen Ländern) das gerichtliche Mahnverfahren.
D.h., Mahnbescheid kaufen und ausfüllen, oder im Internet ausfüllen und ausdrucken.

Z.B. hier:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4962042-1316871972106&Comm...

Mit dem ausgefüllten Mahnbescheid zur zuständigen Stelle gehen und einreichen. In der Regel ist es das Amtsgericht, das (bei Privatleuten) für den Wohnort des Gläubigers zuständig ist.

Vorsicht!!!!
Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch gerechtfertigt ist!!!!!

Die Prüfung erfolgt erst bei Wiederspruch!

Alle Forderungen, die (hoffentlich bei keinem von uns!) eintreffen, sollten auf einem solchen Mahnbescheid beruhen (alles andere ist Blödsinn, vgl. Antwort #17).

Einige Anbieter von "Mehrwertdiensten" haben schon mit der Antragstellung Probleme (wie z.B. Lebenscheck.com und ähnlich dubiose Anbieter), denn sie können nur versuchen, Druck auf den angeblichen Schuldner ausüben, haben alllerdings keinerlei rechtliche Handhabe, da sehr häufig Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, bzw. diese nicht klar erkennbar sind (dazu gehört häufig auch der angebliche Vertragsschluß durch Minderjährige).

Bei einigen Anbietern wurde das auch schon gerichtlich festgestellt, egal welche Schreiben von denen eintreffen (Google ist mein bester Freund....... Zwinkernd) (auch ich war schon durch meine minderjährige Tochter und ihr Handy von einer solchen "Attacke" betroffen).

Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht eintreffen, bitte nicht liegen lassen und hoffen, es erledigt sich von alleine, sonst steht der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Tür!

Im gerichtlichen Mahnbescheid gibt es die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube 4 Wochen) Wiederspruch gegen die Forderung einzulegen.
Dieser Wiederspruch wird dann geprüft und im Zweifel eine gerichtliche Klärung (Verhandlung beim Amtsgericht) angeordnet (alles in Kurzfassung, ausführliche Informationen im Internet).
In diesen Verhandlungen besteht üblicherweise kein Anwaltszwang, sollte man sich aber über die Rechtmäßigkeit der Forderung im Unklaren sein, bzw. sollte man überhaupt keine Ahnung von der Materie haben, ist ein Anwalt anzuraten.

Falls sich jemand für das Thema interessiert, hier finden sich einige ( Zwinkernd) deutsche Gesetze im Internet:

http://www.gesetze-im-internet.de/

In diesem Fall würde ich mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anfangen und mit der ZPO (Zivilprozessordnung) weitermachen...... Augenrollen

Auch ich versuche schon einige Zeit "Außenstände" einzutreiben........ Laut lachend

Sollte sich nun jemand wegen dem Rechtsberatungsgesetz Sorgen machen:

Beitrag bitte wieder löschen, ich habe hoffentlich vorsichtig genug formuliert.... Augenrollen



  
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Wesermann
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Re: Bankbetrug / Diebstahl per Lastschrift
Antwort #19 - 24. September 2011 um 18:12
 
@ abu1963


Mache Dir keine Sorgen, alles richtig, und das Rechtsberatungsgesetzt in seiner alten Form gibt es so nicht mehr.

Zitat:
Rechtsberatungsgesetz
Basisdaten
Titel:      Rechtsberatungsgesetz
Abkürzung:      RBerG
Art:      Bundesgesetz
Geltungsbereich:      Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:      Berufsrecht der Rechtspflege
Fundstellennachweis:      303-12
Datum des Gesetzes:      13. Dezember 1935 (RGBl. I, S. 1478)
Inkrafttreten am:      18. Dezember 1935
Letzte Änderung durch:      Art. 21a Gesetz vom 21. Juni 2002
(BGBl. I S. 2010, 2072)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:      1. Juli 2002
(Art. 23 Gesetz vom 21. Juni 2002)
Außerkrafttreten:      30. Juni 2008, Art. 20 Gesetz zur
Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
vom 12. Dezember 2007
(BGBl. I, S. 2840, 2860)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1962 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) regelte bis zum 30. Juni 2008 nebst fünf Ausführungsverordnungen in Deutschland die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Danach durften neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten – einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) – geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist. Andere Personen durften beispielsweise die Bezeichnung Rechtsbeistand nicht führen oder ein Inkassounternehmen betreiben.

Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

Den Gesetzestext zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz kann man hier nachlesen

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html
  
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deutschmann
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Re: Bankbetrug / Diebstahl per Lastschrift
Antwort #20 - 24. September 2011 um 20:43
 
Zitat:
Sollte sich nun jemand wegen dem Rechtsberatungsgesetz Sorgen machen:Beitrag bitte wieder löschen, ich habe hoffentlich vorsichtig genug formuliert....


Wesermann schrieb on 24. September 2011 um 18:12:
geschäftsmäßig besorgen



Kann da keinen Konflikt erkennen. Ich sehe hier keine Rechnung von Dir für die Erstellung des Posting´s Zwinkernd.
  
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