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Antassia GmbH verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig! (Gelesen: 980 mal)
Wesermann
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Antwort #12 - 18. Juli 2010 um 11:20
 
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Bommo

Nicht reagieren, ist immer am besten, solange nichts vom Gericht kommt. Ich werfe solche Briefe von derartigen Unternehmen in den Müll wo sie hingehören, und gebe nicht noch mein sauer verdientes Geld für Einschreiben aus. Ich reagiere erst wenn was vom Gericht kommt, und dann laufe ich richtig warm, dann zeige ich denen, was ich mal vor Jahren gelernt habe, und wie gut ich bin. Wer sich auskennt, schlägt diese Brüder mit ihren eigenen Waffen, weshalb dann vorher sein Pulver verschießen.

Wer sich nicht auskennt, sollte nicht auf diese Schreiben reagieren, oft macht man einen Fehler, der sich dann sehr schlecht wieder beheben lässt. Wenn man sich unbedingt wehren will auch ohne Gericht und sich nicht genau auskennt sollte sich Rat holen und nicht irgendwas machen.
Wer Rechtschutz hat geht zum Anwalt, auch ohne kann man zum Anwalt gehen, es gibt Beratungshilfe und wenn es tatsächlich vor Gericht landet kann man Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen

So ich denke wir können hier die Diskussion beenden. Es macht den Thread sonst unübersichtlich und es weicht dann zu weit vom Thema ab.
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Bommo
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Antwort #11 - 18. Juli 2010 um 10:17
 
@Wesermann
Ich denke, es läuft schon unterschiedlich. Kaum war der Rückschein des Einschreibens im Briefkasten, lag auch schon ein Schreiben drin, dass auf alle Forderungen verzichtet word.
Wie man es macht, man macht es verkehrt oder richtig. Nicht zu reagieren, könnte schlecht ausgehen, zumindest für Leute, die sich nicht so wirklich wehren können.
Meine Schwester hat jetzt den zweiten Fall mit einem Anwalt aus Osnabrück, da haben wir das ganz große Rad gedreht. Allerdings steht eine Antwort noch aus. Ist auch noch frisch.
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Wesermann
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Antwort #10 - 18. Juli 2010 um 09:58
 
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Bommo

Das ist alles gut gemeint, aber ich denke, man braucht auf solche Schreiben erst garnicht antworten, in der Regel, werden die Schreiben von den Abzockern eh ignoriert und man erhält weiterhin Mahnungen und Drohungen von Abzockanwälten oder Inkassogesellschaften.
Man kann sich zwar verteidigen, um außergerichtlich was zu erreichen, aber in der Regel geben die früher oder Später von alleine auf.

Mit Inkassobüros verhandele ich eh nicht, denen teile ich höchsten mit, dass ich die Forderung bestreite, und mich darauf freue, wenn die Angelegenheit gerichtlich zu meinen Gunsten geklärt wird. Meist hört man dann auch nichts mehr.
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Antwort #9 - 18. Juli 2010 um 09:33
 
zu #8

Das kann ich machen, aber da muss ich erst in Unterlagenchaos meiner Schwester einsteigen.  hä?

Wichtig bei der ganzen Sache ist, auch nach Vorgabe vom Verbraucherschutz, dass man deutlich sagt sich nicht im Klaren darüber zu sein mit dem Kläger einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Ich habe das so geschrieben, dass ich mir nicht bewußt war einen Vertrag eingegangen zu sein, keine Vertragsunterlagen erhalten zu haben und daher vorsichtshalber vom Vertrag zurücktrete (also meine Schwester in dem Falle).

Das sind so die wichtigen Punkte. Ich gucke mal, ob ich das Schreiben finde.

Ansonsten gibt es auf den Seiten der Verbraucherschutzzentrale Muster, wie man auf solche unberechtigten Forderungen antworten und reagieren soll.
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Antwort #8 - 18. Juli 2010 um 02:12
 
kannst du mir das Schreiben zur Verfügung stellen und Eure Vorgehensweise ganau schildern???

Vielen Dank und viele Grüße

Ali
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Antwort #7 - 17. Juli 2010 um 12:05
 
Von diesem Verein hatte meine Schwester letztes Jahr auch eine Rechnung bekommen. Wir haben eine gepfefferte Rückantwort aufgesetzt und diese spaßeshalber an die Polizei gesandt.

Kurz darauf bekam meine Schwester ein Schreiben, in dem ausdrücklich auf die Betreibung der Forderung verzichtet wurde - auf Kulanz. Kulanz war fett gedruckt.

Gut so, dass es doch negative Dinge für diese Abzocker gibt, welche dann für unsereiner wieder positiv sind. Allerdings wird das keinen, der betrügen will, stoppen.

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Antwort #6 - 17. Juli 2010 um 11:26
 
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aligillat

Mache Dir keine Sorgen, es wird bei den Drohungen bleiben. Die werden gerichtlich nichts machen weil sie im Visier der Staatsanwaltschaft sind

Sollte trotzdem was von Gericht kommen  Widerspruch einlegen ganz wichtig.
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Antwort #5 - 17. Juli 2010 um 03:02
 
hi Leute,

Ende Mai wurde ich auch von Anastasia GmbH angeschrieben. Ich soll mich auf der Homepage registriert und die Bestätigungsmail bestätigt haben. Ich schrieb Ihnen, dass ich so etwas nie gemacht habe. Als ich im Juni im Ausland war,bekam ich die Zahlungserinnerung. Daraufhin drohte ich, dass ich nach meiner Rückkehr meinen Rechtsanwalt einschalten werden. Seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört. Ist es die Ruhe vor dem Sturm, oder was soll ich denken bzw. machen??? Ich bitte um eure Hilfe!!!!
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Antwort #4 - 23. Juni 2010 um 10:11
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in Media Dateien und klickbare Links in Beiträgen und Signaturen sind nur für registrierte Mitglieder verfügbar!!  Du musst Dich Einloggen oder Registrieren verschoben.
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Antwort #3 - 04. Juni 2010 um 13:22
 
Proinkasso Mails sind Spam, wenn keine Anmeldung vorliegt.

Forderungs E-Mails aus dem Hause Proinkasso sind SPAM, wenn der Empfänger sich auf den Internetseiten der angeblichen Proinkasso Auftraggeber nicht angemeldet haben.

Ich habe heute in den Weiten der Web eine Seite

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gefunden, auf der einer beschreibt, wie er sich gegen Proinkasso gewehrt hat. Das Landgericht Hanau hat Proinkasso entsprechend verurteilt.
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« Zuletzt geändert: 22. Juni 2010 um 19:30 von zapparella »  

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Antwort #2 - 04. Juni 2010 um 21:18
 
Das sollte man schnellstens überall verteilen, aushängen usw. usf.

Wenn genug Leute, die sich

1. bei top-of-software.de nicht angemeldet haben und

2. nach dem 19.03.2010 E-Mails bekommen haben

einen Bestrafungsantrag (über Anwalt beim LG Mainz) stellen, dann sollten Varins Kumpels schnell vor dem Knasts stehen und "noch 3 x singen" singen. Fast genauso....

...und an die Kohle gehts dann auch noch heftig.

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Antwort #1 - 04. Juni 2010 um 20:27
 
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... welch salomonisches Urteil.
Ein Meilenstein gegen solch dubiosen Firmen.
Ob aber damit ein Ende abzusehen ist, ich glaube nicht.
Da wird schnell ein neuer Name ins Geschäft gebracht und alles geht von vorne los.
Warum postest du nicht den vollständigen Link? Warum wird die Seite von den Denic nicht geschlossen?
Die sollten doch von dem Urteil schneller erfahren als wir!

Hier der Link:

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« Zuletzt geändert: 04. Juni 2010 um 20:32 von Webmaster »  

Wer einen Engel sucht und dabei nur auf die Flügel schaut, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er eine dumme Gans mit nach Hause bringt!


An jedem Tag des Lebens erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Smiley lecken können!!!


Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur deswegen für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut.
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04. Juni 2010 um 13:32
 
Genau das habe ich heute auf einer Internetseite (dessen Inhaber auch gegen Proinkasso vorgegangen ist) gelesen.

Auf der Webseite gibt es das Urteil und die Vorgehensweise gegen die Forderungsmails zum Download.

Mein persönliches Fazit:
Wenn jemanden eine Forderung seitens Antassia ins Haus flattert (ab 19.03.2010), der keine Anmeldung bei top-of-soft... gemacht hat, dann kann derjenige über einen Rechtsanwalt gegen Antassia einen Bestrafungsantrag stellen. Das kann der Antassia GmbH ein mächtiges Problem bereiten, wenn genug Leute davon betroffen sind und Bestrafungsanträge loslassen.

Hier findet man die Einzelheiten:

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