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Normales Thema Amtsgericht Hamm, Aktenzeichen 17 C 62/08, Amtsgericht München, 161 C 23695/06). (Gelesen: 2400 mal)
 
Wesermann
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Amtsgericht Hamm, Aktenzeichen 17 C 62/08, Amtsgericht München, 161 C 23695/06).
21. November 2009 um 09:59
 
Auch hier sagt die Rechtsprechung eindeutig NEIN zur Abo-Falle

Zitat:
Rezept gegen Abzocker
Peter D. wollte nur schnell ein Kochrezept aus dem Internet laden und musste dafür seine Anschrift eintippen. Wenige Tage später erhielt er eine saftige Rechnung für ein Rezept-Abo. Das Urteil der Gerichte: Unzulässig! Ob Routenplaner, Kontaktbörse, Gewinnspiele oder Psychotests – die Anbieter dürfen Preise nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstecken, sondern müssen unmissverständlich darauf hinweisen. Gut für Peter D. – er muss nicht zahlen! (Amtsgericht Hamm, Aktenzeichen 17 C 62/08, Amtsgericht München, 161 C 23695/06).

http://www.computerbild.de/artikel/avf-Aktuell-Report-16-kuriose-Gerichtsurteile...
« Zuletzt geändert: 21. November 2009 um 10:00 von Wesermann »  
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