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Sehr heißes Thema (Mehr als 25 Antworten) Visa - Von Ukraine nach Deutschland (Gelesen: 43412 mal)
 
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #75 - 10. Juli 2008 um 15:54
 
Da muß ich dir Recht geben. Ich habe in der Tschechei geheiratet und habe mich in Deutschland scheiden lassen.
Die Scheidung hat sich über zwei Jahre hingezogen.

Uli schrieb on 10. Juli 2008 um 15:20:
Ich denke aber, wenn Du die steuerrechtlichen Vorteile hier in Deutschland nutzen willst, musst Du die Ehe auch hier in Deutschland standesamtlich eintragen lassen.


Nein Uli, eine Eintragung im deutschen Standesamt ist nicht nötig. Es reicht, wenn es das Ausländeramt weiß.
Du mußt auch beim Standesamt nichts vorlegen. Wenn du aber im Ausland heiratest, muß die deutsche Botschaft
die Heiratsurkunde beglaubigen. Diese legst du beim Ausländeramt vor und das war es. 

paladin_77 schrieb on 10. Juli 2008 um 00:25:
wahrscheinlich lags an den 55 tagen die beantragt waren, denn vollständig war der antrag.


Das es daran lag, glaube ich weniger. Es lag daran, dass du sie als Mann eingeladen hast. Dann ist da noch der Altersunterschied.
Ich habe dir damals geraten, lasse die Einladung auf Schwester oder Mutter machen.
Unser Staat ist nun mal engstirnig. Die gönnen einem nicht das geringste Glück. Es hilft nur eines: Ab in die Ukraine, dort heiraten.
Vorher soll sie aber einen anerkannten Deutschkurs besuchen.
« Zuletzt geändert: 10. Juli 2008 um 16:05 von Webmaster »  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #76 - 10. Juli 2008 um 16:07
 
Und wieder was dazugelernt
  
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mandau69
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #77 - 10. Juli 2008 um 16:35
 
Zitat:
 

paladin_77 schrieb on 10. Juli 2008 um 00:25:
wahrscheinlich lags an den 55 tagen die beantragt waren, denn vollständig war der antrag.


Das es daran lag, glaube ich weniger.


Admin, bei keiner glaubhaft gemachten Rückkehrbereitschaft, wie in diesem Fall, hört der Beamte bei 55 beantragten Tagen schon die Hochzeitsglöckchen im Ohr läuten und sämtliche rote Lampen blinken in seinem Zimmer!! Zwinkernd
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #78 - 10. Juli 2008 um 18:19
 
Zitat:
Admin, bei keiner glaubhaft gemachten Rückkehrbereitschaft, wie in diesem Fall,


Wir wissen doch gar nicht, was gegen eine Rückkehrbereitschaft gesprochen hat. Paladin hat nichts darüber geschrieben
  
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mandau69
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #79 - 10. Juli 2008 um 18:42
 
Zitat:
Zitat:
Admin, bei keiner glaubhaft gemachten Rückkehrbereitschaft, wie in diesem Fall,


Wir wissen doch gar nicht, was gegen eine Rückkehrbereitschaft gesprochen hat. Paladin hat nichts darüber geschrieben


"24 Jahre jung, ledig, hübsch und 2 Gelegenheitsjobs"

Das sind gleich deren 4 Gründe!!  unentschlossen
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #80 - 10. Juli 2008 um 18:47
 
Ja, aber sie hat Grundstücke in der Ukraine.
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #81 - 10. Juli 2008 um 19:38
 
Zitat:
Ja, aber sie hat Grundstücke in der Ukraine.


Miteigentümerin der elterlichen Wohnung... Als triftigen Grund zur Rückreisewilligkeit taugt das nix..
Viel hängt von dem Interview nach der Beantragung des Visum ab!! Bei wenig triftigen Rückreisegründen muss in diesem Interview die Verwurzelung mit der Familie und dem Heimatland glaubhaft gemacht werden. Gelingt das nicht - oder manchmal kann man glaubhaft machen was man will- und die oder der Gegenüber ist nicht zu überzeugen, gibt es eine Ablehnung! Leider ist hier auch viel Willkür im Spiel!!

Da bleibt nur Eins. Besuchen, vielleicht nochmals besuchen und eine Entscheidung über eine Heirat treffen. Dann in der Ukraine heiraten und Visumantrag zum Ehegattennachzug stellen. 
Auf dieses Visum zum Ehegattennachzug hat man ein einen Rechtsanspruch!! Paradox ist nur, dass U einen Sprachtest A1 vorlegen muss und der Mann geeignete finanzielle Mittel nachweisen muss( wobei, wenn kein Kind mitzieht ist das nicht schwierig, wenn nicht gerade ALGII Empfänger), quasi als Bedingung zur Erteilung dieser Art von Visa!! Da bleibt dann der eigentliche Rechtsanspruch auf der Strecke!! Wirklich klasse, dass hier die eigenen Gesetze und die damit verbundenen Rechtsansprüche der Bürger untergraben werden!!! Ärgerlich
« Zuletzt geändert: 10. Juli 2008 um 19:50 von »  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #82 - 10. Juli 2008 um 19:49
 
Geeignete Mittel ist eigentlich in dem Fall ein weitläufiger Begriff. Es reicht eigentlich, wenn du Arbeit hast und
nicht vom Arbeitslosengeld oder Harz IV lebst. Den Nachweis verlangt aber nicht die Botschaft. Den mußt erst 
hier beim Ausländeramt nachweisen. Ob du allerdings schon deutsch können mußt zu diesem Zeitpunkt ist mir 
jetzt allerdings nicht bekannt.
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #83 - 10. Juli 2008 um 19:54
 
Zitat:
Geeignete Mittel ist eigentlich in dem Fall ein weitläufiger Begriff. Es reicht eigentlich, wenn du Arbeit hast und
nicht vom Arbeitslosengeld oder Harz IV lebst. Den Nachweis verlangt aber nicht die Botschaft. Den mußt erst 
hier beim Ausländeramt nachweisen. Ob du allerdings schon deutsch können mußt zu diesem Zeitpunkt ist mir 
jetzt allerdings nicht bekannt.  


Ich hab diesbezüglich schon etwas korrigiert. Doch die Ausländerbehörde muss grünes Licht geben, sonst erteilt die Botschaft in Kiev ein solches Visum nicht. Den bestandenen Sprachtest muss man definitiv nachweisen, beispielsweise von einem Goethe-Institut. Wenn man aber natürlich gut Deutsch spricht bei der Abgabe der Visumunterlagen, braucht man diesen Test natürlich nicht.
« Zuletzt geändert: 10. Juli 2008 um 19:55 von »  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #84 - 10. Juli 2008 um 19:59
 
Also bei mir war das damals anders. Meine Frau konnte perfekt deutsch. Nach der Hochzeit sind wir zur Botschaft, haben die Heiratspapiere beglaubigen lassen und ab nach Deutschland. Visum zwischen Deutschland und Tschechei gab es 1993 nicht mehr. Hier dann zum Ausländeramt, Nachweis über meinen Verdienst vorgelegt, befristeten Aufenthalt für drei Jahre und das wars.
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #85 - 10. Juli 2008 um 20:03
 
Zitat:
Also bei mir war das damals anders. Meine Frau konnte perfekt deutsch. Nach der Hochzeit sind wir zur Botschaft, haben die Heiratspapiere beglaubigen lassen und ab nach Deutschland. Visum zwischen Deutschland und Tschechei gab es 1993 nicht mehr. Hier dann zum Ausländeramt, Nachweis über meinen Verdienst vorgelegt, befristeten Aufenthalt für drei Jahre und das wars.


Admin, klar war damals bei Euch alles anders... vor dem ersten Weltkrieg...  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Zwinkernd
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #86 - 10. Juli 2008 um 20:22
 
Es gilt nur das vom Gotheinstitut. Anderes ist nur rausgeworfenes Geld. Ausnahmen  Ein Arbeitsvisum für Deutschland.
Vieleicht ist das der Ausweg. aber auch dort gibt es Hürden.

@Admin
Auch wenn die Frau hier deutsch studiert hat, braucht die heute den Zettel vom Goetheinstitut. Die Zeiten haben sich geändert.

« Zuletzt geändert: 10. Juli 2008 um 21:30 von Webmaster »  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #87 - 10. Juli 2008 um 21:39
 
Zitat:
@Admin
Auch wenn die Frau hier deutsch studiert hat, braucht die heute den Zettel vom Goetheinstitut. Die Zeiten haben sich geändert.


Sag mir mal, wo das steht bitte.
Wenn sie zur Botschaft geht und sich perfekt mit dem Typen deutsch unterhalten kann, dann braucht sie auch keinen weiteren Nachweis.
  
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Uli
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #88 - 10. Juli 2008 um 22:36
 
  
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Re: Visa - Von Ukraine nach Deutschland
Antwort #89 - 10. Juli 2008 um 22:39
 
Schau im Gesetz nach.
Irgendwo ist im Internet eine Petition die man unterschreiben, damit das Gesetz wieder geändert wird.

http://www.integration-in-deutschland.de/cln_006/nn_490166/SubSites/Integration/...

und schau einmal hier
http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=598
  
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